Versicherungen - Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung wird von dem Eigentümer eines Gebäudes abgeschlossen und soll diesen vor Risiken schützen, die sich aus Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden ergeben.
Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen können, haben meist erhebliche finanzielle Konsequenzen. Um im Schadensfall, der von Reparaturarbeiten bis hin zum Verlust des Hauses führen kann, ausreichend abgesichert zu sein, ist eine (Wohn)-Gebäudeversicherung für Haus- bzw. Wohnungseigentümer unumgänglich.
In der Wohngebäudeversicherung werden eine Feuerversicherung, eine Leitungswasserversicherung und eine Sturmversicherung zusammengefasst. Daher spricht man auch von einer "verbunden Wohngebäudeversicherung".
Abgedeckt sind im Einzelnen:
Feuerversicherung:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Implosion
- Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Leitungswasserversicherung:
- Leistungswasserschäden
- Frost- und sonstige Bruchschäden
Sturmversicherung:
- Sturmschäden ab Windstärke 8
- Hagelschäden
Zusätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung die Kosten enthalten, die für Aufräum- und Abbrucharbeiten aufgewendet werden müssen, und Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschadens, in der Regel bis zu einem Jahr.
Wenn ein Schaden, der durch die verbundene Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, entsteht, so ist dieser unverzüglich dem Versicherer zu melden, anderenfalls läuft man Gefahr, dass der Versicherungsschutz verfällt.
Gegenstand der Versicherung ist nur das Wohngebäude, eventuelle Nebengebäude (z.B. Garagen) und das Gebäudezubehör, wie z.B. Briefkästen und Müllboxen. Alles, was sich in einem Gebäude an beweglichen Sachen befindet, wird nicht von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Wie bei jeder Versicherung sind auch bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung all die Schäden nicht versichert, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder durch höhere Gewalt wie Krieg oder Naturkatastrophen entstehen.
In einigen Bundesländer war der Abschluss einer verbundenen Wohngebäudeversicherung bis Juli 1994 gesetzlich vorgeschrieben. Inzwischen hat der Eigentümer freie Wahl, ob er eine solche Versicherung abschließt oder nicht. Es wird natürlich dringend empfohlen, da der Kauf einen eigenen Hauses in der Regel der teuerste des Lebens ist und da will man sich natürlich auch gegen Gefahren schützen. Bei finanzierten Gebäuden verlangt meistens die Bank den Abschluss dieser Versicherung.
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