Versicherungen - Die Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherung wird gemeinhin auch als Pflichtversicherung bezeichnet. Nicht immer trifft diese Bezeichnung zu. Jeder Bürger über 18 der bei einem Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch bei einer Krankenkasse pflichtversichert. Jedoch haben Personen über einem gewissen Einkommenssatz die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Kasse zu versichern. Unter einem Einkommen von 47.700 Euro jährlich, gilt der Bürger als versicherungspflichtig. Übersteigt das monatliche Einkommen diesen Betrag, gibt es zwei Möglichkeiten. Die Person kann sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern oder einer privaten Versicherung beitreten.
Folgende Leistungen umfasst die gesetzliche Krankenkasse:
Bei der gesetzlichen Krankenkasse bekommt der Versicherte zunächst einmal den grundlegenden Gesundheitsschutz. Arztbesuche werden von der Kasse finanziert. Zudem werden Medikamente die der Verordnung unterliegen von der Kasse bezahlt. Lediglich für freiverkäufliche Medikamente kommt die Krankenkasse nicht auf, sie müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei Krankenhausaufenthalten hat der Versicherte ein Anrecht auf ein Bett, jedoch nicht auf ein Einzelzimmer. Heute ist es zum Standard geworden, dass sich zwei Personen ein Krankenzimmer teilen. Ebenso besteht kein Anrecht auf Chefarztbehandlung, sondern nur auf Behandlung durch den anwesenden Arzt. Ziel der gesetzlichen Krankenkasse ist die Gewährleistung von ausreichender, medizinischer Versorgung. Zusatzleistungen können nur mit einer privaten Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Woraus berechnet sich der Beitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Beitrag wird bei pflichtversicherten Personen vom Arbeitgeber und dem Versicherten entrichtet. Die Höhe des Beitrages errechnet sich anhand dem monatlichen Einkommen und der Anzahl eigener Kinder. Inbegriffen ist eine kostenlose Mitversicherung von Ehepartner und Kindern.
Die private Krankenversicherung:
Die private Krankenversicherung ist die Alternative zur gesetzlichen Variante. Sie ist zugänglich für alle Personen, die mehr als den Pflichtversicherungssatz verdienen. Zudem können sich Freiberufler, Lehrer und Studenten bei einer privaten Kasse anmelden. Eine Familienversicherung gibt es hier nicht, es muss für jede Person eine eigene Police abgeschlossen werden.
Was bietet die private Krankenversicherung?
Über die medizinische Grundversorgung hinaus, bietet die PKV einige Zusatzleistungen. Bei Krankenhausaufenthalten hat der Patient ein Anrecht auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer. Zudem ist die Behandlung meist zuvorkommender, da die meisten Ärzte privat Versicherte bevorzugen. Dieser Vorzug gilt jedoch nur, bei nicht lebensnotwendigen Untersuchungen oder Eingriffen. Bei einer Routineuntersuchung jedoch, bekommt ein Privatpatient häufig einen wesentlich früheren Termin, als ein gesetzlich versicherter Patient.
Woraus errechnen sich die Beiträge in der PKV?
Die Beiträge sind in der PKV vom Einkommen unabhängig. Hier werden die persönlichen Lebensumstände und das damit verbundene Krankheitsrisiko des Versicherten beachtet. Frauen zahlen generell einen höheren Beitrag, da sie ein höheres Krankheitsrisiko haben. Der Gesundheitsstatus und das Alter werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen.
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