Versicherungen - Die KFZ-Versicherung
Umgangssprachlich versteht man unter einer Kfz - Versicherung (Autoversicherung) eine Vielzahl von Versicherungen aus dem Umfeld eines PKW's. Auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zählt zu der Autoversicherung. Übliche Versicherungen die rund um das Auto oder anderer motorisierter Fahrzeuge gehören sind folgende:
Kfz - Haftpflichtversicherung
Die Kfz - Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung die vom Gesetz her vorgeschrieben wird. Die Kfz - Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung die die Schadensersatzansprüche die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen deckt. So ein Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen. Weitere Schäden die durch die Kfz - Haftpflichtversicherung abgedeckt werden sind folgende:
*Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität
*Sachschäden (Reparaturenan anderen Fahrzeugen/Objekten (zum Beispiel Leitblanken))
*Vermögensschäden
*immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld
In der Europäischen Union ist die Kfz - Haftpflichtversicherung weitgehend vereinheitlicht, wobei jedoch einige der Höchstschadensummen in den EU-Staaten erheblich voneinander abweichen.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung wird auch Fahrzeugversicherung genannt. Diese Versicherung ist gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Die Kaskoversicherung ist im Gegesatz zu der Kfz - Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Mit der Teilkaskoversicherung ist man in Fällen von Brand oder einer Explosion, durch Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl, durch Raub und durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung versichert.
Mit der Vollkaskoversicherung sind zur Ergänzung der Teilkaskoversicherung noch weitere Schäden wie zum Beispiel Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde, Selbstverschuldete Unfälle, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht), wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder wenn der wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder) versichert.
Kraftfahrzeug Schutzbrief
Als Kraftdfahrzeug Schutzbrief wird ein Produkt aus dem Kfz -Versicherungswesen bezeichnet. Der Versicherer gibt den Versicherungsnehmer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines Diebstahls. Dieser Schutzbrief dient dem Versicherungsnehmer auch dann wenn er auf eine Reise geht ohne sein versichertes Fahrzeug. Die Kfz - Versicherer bieten mittlerweile auch schon einen optimalen Schutzbrief in der Kfz - Haftpflichtversicherung an.
Unfallversicherung
Unter einer Unfallversicherung wird verstanden, dass im Falle eines Unfalls, unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Leistungen erbracht werden.
Verkehrsrechtschutzversicherung
Bei einem Rechtsstreit ist eine Rechtsschutzversicherung (Individualversicherung) von Vorteil, da das Kostenrisiko gesenkt wird. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung wird sowohl Privaten Personen, als auch Unternehmen angeboten.
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