Versicherungen - Die Investmentfonds

Bei einem Investementfonds handelt es sich um das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. Diese sammelt das Geld vieler privater und institutioneller Anleger und investiert sie in verschiedene Vermögenswerte wie z.B. Immobilien, Aktien, Wertpapiere, Devisen oder Zertifikate. Der Anleger ist Miteigentümer am Fondsvermögen und erhält als Nachweis hierüber einen Anteilschein, der elektronisch bei einer Depotbank verbucht wird. Die Depotbank verwaltet die Anteile der einzelnen Anleger getrennt und handelt nach Weisung der Kapitalalangegesellschaft. Diese ist für die ordnungsgemäße Verwaltung und erfolgreiche Entwicklung des Investmentfonds verantwortlich und erteilt im Interesse der Anleger Weisungen in Bezug auf den Kauf bzw. Verkauf von weiteren Vermögenswerten. Der Ertrag eines Investmentfonds ergibt sich aus den jeweiligen Vermögenswerten, die in dem Fonds vertreteten sind. Sie können aus Kursgewinnen, Aktienverkäufen, Dividenden- und Zinszahlungen, Mieterträgen oder dem Verkauf von Bezugsrechten stammen.

Der Investor kann keinen Anspruch auf Gewinnerzielung des Fonds geltend machen. Sobald der Fonds jedoch Gewinne erwirtschaftet ist der Anleger entsprechend seinen Anteilen am Fondsvermögen an den Erträgen zu beteiliegen. In jedem Falle unterliegt der Ertrag des Investmentfonds der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag. Ab dem 01.01.2009 gilt für Gewinne aus Investmentfonds die Abgeltungssteuer in Höhe von 25%.

Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen offenen und geschlossenen Investmentfonds. Obwohl auf Grund der Investition in verschiedene Vermögenswerte das Verlustrisiko bei Investmentfonds generell niedriger ist als bei einer Direktanlage z.B. in Aktien oder Immobilien, sind geschlossene Fonds risikoreicher als offene Fonds. Geschlossene Fonds dienen der Finanzierung von Bau-, Film- oder anderen Projekten und geben die Anteile nur während einer bestimmten Frist aus, bis das gewünschte Volumen erreicht ist. Der Investor ist Miteigentümer des zu finanzierenden Objektes. Geschlossene Fonds unterliegen nicht wie offene Fonds dem Investmentgesetz und sind eher für institutionelle Anleger geeignet. Die Rückgabe der Anteile kann nicht über die Kapitalanlagegesellschaft erfolgen, sondern nur über die Börse, einen Zweitmarkt oder direkt über den Ausgeber der Anteile. Offene Fonds geben laufend neue Anteile aus, die entweder an die Kapitalanlagegesellschaft oder über die Börse zurückgegeben werden können. Sie sind besonders für private Anleger geeignet, weil schon mit verhältnismäßig geringen finanziellen Mitteln ein Anteil am Fondsvermögen erworben werden kann.

Im Rahmen eines Fondssparplans können für monatliche gleichbleibende Beträge unterschiedlich viele Fondsanteile erworben werden. Der Anleger profitiert in jedem Falle vom sogenannten Cost-Average-Effekt, einem günstigen Durchschnittserwerbspreis. Fondssparpläne können durch die Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert werden. Eine spezielle Form der Investmentfonds sind die sogenannten Dachfonds, die wiederum in andere Investmentfonds investieren. Hierdurch ist sowohl das Verlustrisiko als auch die Höhe der Gewinne erneut reduziert.

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