Versicherungen - Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur KFZ- Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine Art der Schadens- versicherung, die in Deutschland in einem Gesetzestext fest umschrieben und geregelt ist. Der Versicherungsnehmer, ist durch diese Art von Versicherung durch Schadensersatzforderungen von dritten geschützt. Die Höhe zur Abdeckung des Versicherungsschadens richtet sich nach dem Wert, der beim Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungsanbieter schriftlich vereinbart wurde. Je höher die monatlichen oder jährlichen Raten, um so höher die Schadensdeckungssumme.
Die private Haftpflichtversicherung ist eigentlich die wichtigste Versicherung die ein Bürger haben sollte, denn bei jedem Schaden der von einem selbst verschuldet wird, ist Schadensersatz zu leisten egal in welcher Höhe. Hat der Schadens- verursacher keinen Versicherungsschutz, muss er mit seinem privaten Vermögen haften. Reicht sein Vermögen nicht aus, so muss er im Rahmen seiner Schaffens- kraft bis 30 Jahre dafür gerade stehen. Die Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer außerdem noch Rechtsschutz, falls gegen ihn eine unberechtigte Forderung anstehen sollte.
Schließt ein Unternehmer zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, macht er dies in den meisten Fällen mit einer Selbstbeteiligung, um den Beitrag in einem für ihn wirtschaftlichen Rahmen zu halten. Die Selbstbeteiligung ist entweder gesetzlich vorgeschrieben oder wird mit dem Versicherungsvertreter schriftlich vereinbart. Es ist der Teil, den der Versicherte bei einem Schadensfall selbst tragen muss. Durch die Selbstbeteiligung ist es dem Versicherungs- vertreter möglich eine niedrigere Prämie anzubieten. Die Höhe der monatlichen oder jährlichen Raten richtet sich nach dem Wert des zu versicherten Objektes.
Eine Haftpflichtversicherung dient nicht nur allein dem privaten Zweck, sondern ist auch dazu bestimmt eine völlig unschuldig geschädigte Person einen berechtigten Anspruch auf Schadensersatz zu leisten. Wird ein Bürger zum Beispiel von einer Person geschädigt der nicht Haftpflicht versichert ist, geht er meist leer aus. Aus diesem Grund bieten Versicherungen gegen einen extra Beitrag auch einen Versicherungsschutz für diese Fälle an.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherung. Diese Versicherung ist notwendig um Schäden die im Straßen- verkehr entstehen und die Schäden die einem dritten durch das Führen eines Kraftfahrzeuges entstehen abzudecken. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung sind Personenschäden inklusive Heilbehandlung, Rente bei Arbeitsunfähigkeit durch den Unfall und Schäden am KFZ (auch dritter) abgedeckt. Die Beiträge der KFZ-Haftpflichtversicherungen sind von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Da gibt es verschiedene Kriterien zum Beispiel Wagenklasse oder wie lange schon Unfallfrei gefahren wurde usw. Man sollte auch hier verschiedene Preisangebote prüfen. Auf jeden Fall sollte ein jeder eine Haftpflichtversicherung haben um nicht irgendwann einmal eine böse Überraschung erlebt.
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